Seite 103 - Fallersleben

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Die Post hält Einzug in Fallersleben
Briefboten und zwei achtzehnjährige Postreiter.
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Sind
heutzutage oft Kraftfahrzeugdiebstähle an der Tages­
ordnung, so waren damals Pferdediebstähle bei den
Postreitern nicht selten.
Erst durch König Georg III., Nachfolger seines Vaters
Georg II. im Kurfürstentum Hannover und auf dem
Thron von England, wurde die Post 1736 verstaatlicht.
Diese Entwicklung gründete auf mehreren Faktoren.
So verfolgte der König die Beseitigung von Missständen
des als Lehen vergebenen Rechts zur Beförderung von
Post.
Des Weiteren war der Postdienst eine lukrative und
ergiebige Geldquelle für den oftmals in Not be­
findlichen Staatshaushalt. Aufgrund der Verstaat­
lichung des Postdienstes wurden Oberaufsicht und
Direktion des hannoverschen Postwesens mit der all­
gemeinen Verwaltung zusammengelegt und dem
Geheimen Ratskollegium übertragen. Noch längere
Zeit wurde der Zustand des Straßennetzes beklagt und
erwies sich als Hindernis für eine zuverlässige Post­
zustellung und Reisemöglichkeit mit der Fahrpost.
Nach den Regelungen der neuen Postordnung von 1755
durften Postillone zwar Nebenwege benutzen, sie
sollten sich aber hüten, „den Unterthanen an der be­
stellten Ackerländerey und amWiesen-Wachs Schaden
zuzufügen.“
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Noch im 18. Jahrhundert galten Postkutschenreisen
als Abenteuer, und Reisende wappneten sich gegen­
über dem ungewissen Ausgang oftmals mit dem Genuss
des heiligen Abendmahls und der Errichtung eines
Testaments.
Durch die am 9. Mai 1800 unterzeichnete Ver­
ordnung über die Einrichtung eines „General-Post-
Directoriums“ in Hannover versprach sich König Georg
III. eine straffere Lenkung des Postbetriebes.
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Dieses
Direktorium führte von nun an die komplette Aufsicht
und Kontrolle über das gesamte Postwesen. Nur unter­
brochen von der französischen Fremdherrschaft nahm
das General-Post-Direktorium 1813 seine Arbeit wieder
auf und erließ zahlreiche Verordnungen und Zirkulare
zur Regelung der Postdienste. Nicht nur die Posttaxen
wur­den von der Postverwaltung bekannt gemacht, son­
dern auch die Entfernungen der Poststationen unter­
einander.
In Bezug auf Fahrzeiten und Reisekomfort der Post­
kutschen konnten erhebliche Verbesserungen erzielt
werden. Auf allen Strecken verkehrten nun „bedeckte
Wagen“, inwendig gepolstert und mit Taschen und Net­
zen versehen. Die Sitze ruhten auf Federn und glichen
damit die Straßenunebenheiten spürbar aus.
In diese Zeit fällt auch die Gründung einer „Post-
Collection“ in Fallersleben aufgrund einer Bekannt­
machung des Königlich-Hannoverschen-Generalpost­
direktoriums vom 17. Dezember 1823 mit Wirkung vom
1. Januar 1824.
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Zugeordnet wurde die Fallersleber
Poststelle dem Postamt in Celle. Bis dahin gab es keine
für die Öffentlichkeit bestimmte Postverbindung von
und nach Fallersleben. Allerdings verfügte das Amt
Fallersleben als staatliche Verwaltungsinstitution An­
fang des 19. Jahrhunderts über einen Amtspostboten
für den Verkehr nach Gifhorn und zwei Amtsboten für
den Briefverkehr im eigenen Amtsgebiet.
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Um 1820 zählte Fallersleben als zentraler Mittel­
punkt des Amtes in einem ländlichen Gebiet rund
1.300 Einwohner, vorwiegend Handwerker und Ge­
werbetreibende sowie in kleinerem Maße Bauern.
Durch eine Postkutschenverbindung mit der Post­
spedition Gifhorn und dem Postamt in Celle wurde an­
fangs der Postverkehr mit der Fallersleber Poststation
betrieben.
Bereits ein Jahr später, zum Jahresbeginn 1825,
richtete die Herzoglich-Braunschweigisch-Lünebur­
gische-Landespost eine fahrende Post von Braun­
schweig über Fallersleben und Vorsfelde, Bahrdorf,
Oebisfelde in die damalige braunschweigische Exklave
Calvörde auf preußischem Gebiet ein.
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Zur Königlich-
Hannoverschen-Poststation gesellte sich nun der
Nebenstatus als braunschweigische Poststation, eine
erhebliche Aufwertung der Fallersleber Poststelle.
Schon nach wenigen Jahren erhielt die „Post-Collection“
Fallersleben 1826 einen wichtigen Ausbau mit der Auf­
wertung zur Postspedition. Dies bedeutete, dass in