Seite 108 - Fallersleben

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Vom Flecken zur Stadt
Vom Flecken zur Stadt: Die Stadtrechtsverleihung 1929
WERNER STRAUSS
Das vermutlich im frühen Mittelalter gegründete und
942 erstmals urkundlich erwähnte Fallersleben wurde
erst als Dorf, dann 1344 und 1451 als Weichbild be­
zeichnet.
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Diese Charakterisierung zeigt einerseits die
gewachsene Bedeutung der Ortschaft im regionalen Um­
feld und andererseits steht der Typus „Weichbild“ für
eine Siedlung, die durchaus schon gewisse, Städten zu­
zurechnende Ausprägungen besaß. In den Jahr­
hunderten danach tritt am häufigsten die Bezeichnung
„Flecken“ in den historischen Quellen auf. Immerhin be­
deutete dies, dass Fallersleben über den Status einer
Landgemeinde hinaus gewachsen war und zentralört­
liche Funktionen, wie im 16. Jahrhundert als herzog­
liche Residenz und durch den Sitz des Amtes, gegenüber
seinem Umland bzw. im Amtsbezirk wahrnahm. Bis
zum Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sich diese, auch
in der Kommunalverfassung verankerte Einstufung als
Flecken, also als Siedlung „zwischen“ Dorf und Stadt
mit annähernd kleinstädtischen Strukturen, erhalten.
Kommunalrechtsänderungen in Preußen warfen in
den 1920er Jahren ihre Schatten voraus und drängten
Fleckengemeinden dazu, sich für die Stadtrechtsver­
leihung einzusetzen oder den Status einer Landge­
meinde anzunehmen. So veröffentlichte im März 1922
das Preußische Ministerium des Inneren Entwürfe
sowohl für eine neue Landgemeindeordnung als auch
für eine neue Städteordnung.
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Konsequenz beider
Kommunalverfassungen war der Wegfall des Status
„Fleckengemeinde“.
In der preußischen Provinz Han­nover war „Stadt“
ein Sammelbegriff für sogenannte Stadtkreise, selbst­
ständige Städte, beschränkt selbstständige Städte
sowie Städte und Flecken, letzteres als Sammelbezeich­
nung gemeint. Wie der Flecken Fallersleben, waren 30
weitere bisherige Flecken in der Provinz Hannover
daran interessiert, zur Stadt aufzusteigen. Zur Wahr­
nehmung ihrer Interessen gründeten diese Städte 1923
Bürgermeister Dr. Otto Pöhling.