Seite 121 - Fallersleben

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Die Gebietsreform im Raum Wolfsburg
wertige undwirtschaftliche Versorgungmit kommunalen
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sportstätten
oder im Krankenhausbereich und die Zuordnung zur
Stadt auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung, ins­
besondere bei den Landesbehörden.
Bei der Lösung der Stadt-Umland-Problematik
wurde den städtischen Interessen unzweifelhaft mehr
Gewicht eingeräumt. Auch bezogen auf die Stadt Wolfs­
burg kamen Ausdehnungs- und Raumansprüche zum
Tragen, um eine sinnvolle Flächennutzungsplanung
und effiziente Investitionsplanungen durchführen zu
können. Neben dem baulichen Zusammenhang bildeten
die Verflechtungen zwischen Stadt und Umland­
gemeinden ein Hauptkriterium zur Beurteilung einer
eventuellen Aufgabeneinheit. Die Stadt Wolfsburg
hatte vor der Gebietsreform 83.166 Einwohner (1965)
auf einer Fläche von etwa 35 Quadratkilometern.
Aufgrund der fortwährenden Expansion des 1938 ge­
gründeten Volkswagenwerkes wuchs der Flächen­
bedarf Wolfsburgs im Laufe der auf die Stadtgründung
folgenden Jahrzehnte über das Stadtgebiet hinaus. Dies
hatte teilweise zur Folge, dass von Umlandgemeinden
Flächen zur Gebietsarrondierung von der Stadt Wolfs­
burg erworben worden waren. Das Werksgelände
selbst hatte sich auf mehrere Gemeinden ausgedehnt
und führte in manchem Fall zu einer ungewöhnlichen
Prosperität von ländlichen Gemeinden durch das damit
verbundene Gewerbesteueraufkommen.
Bereits im Jahre 1967 machte die Stadt Wolfsburg
in ihrem Vorschlag für eine Gebietsreform ihre Ziel­
richtung und ihr Votum für eine „große Lösung“ unter
Einbeziehung von Fallersleben und Vorsfelde deutlich.
Im Resümee dieser Konzeption hieß es unter anderem:
„Die getrennten Gebietskörperschaften machten einen
unnötigen Verwaltungsaufwand und einen erheblichen
zusätzlichen Kostenaufwand notwendig. Außerdem
wurde ein dynamisch sich entwickelnder Industrie­
raum durch eine Vielzahl von Verwaltungseinheiten
unübersichtlich gemacht und dadurch in seiner Ent­
wicklung geschwächt… Die Gebiets- und Verwaltungs­
reform sollte vom Land Niedersachsen als das ge­
eignete Mittel angesehen werden, einen gesunden
Wirtschaftsraum des Landes durch eine einheitliche
Gebiets- und Verwaltungskörperschaft gesund zu er­
halten.“
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Aufgrund ihrer Bevölkerungsdichte von 2.375
Einwohnern je Quadratkilometer war die Stadt Wolfs­
burg ein verdichteter Raum, dessen Ausbaufähigkeit
in seinen bisherigen Grenzen sehr begrenzt war. Von
Seiten der Stadtplanung wurde im damaligen Stadt­
gebiet eine Siedlungsentwicklung unter Einbeziehung
der im Aufbau und in der Planung befindlichen
Trabanten-Siedlungen Detmerode und Westhagen bis
höchstens 115.000 Einwohner als realistisch betrachtet.
Im Sinne der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
und Begegnung der einseitigen Ausrichtung auf die Auto­
mobilindustrie schien es im Falle Wolfsburgs geboten, die
einheitliche Planungs- und Durchführungskompetenz für
einen größeren Siedlungsraum festzulegen. Die Stadt
Wolfsburg setzte sich in ihrem Vorschlag zur Gebiets­
reform dafür ein, zur Stärkung des Wolfsburger Raumes
als wirtschaftliches, kommerzielles und kulturelles
Zentrum die Städte Fallersleben und Vorsfelde sowie die
Gemeinden Kästorf, Wendschott, Reislingen, Nord­
steimke, Barnstorf, Mörse, Ehmen, Sülfeld, Sandkamp
und Warmenau anzugliedern.
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Die notwendige Ein­
gemeindung von Fallersleben und Vorsfelde wurde mit
Verflechtungszusammenhängen begründet. So bestand
mit Fallersleben eine gemeinsame Mülldeponie und die
Fernwärmeversorgung wurde durch die Stadtwerke
Wolfsburg und das Kraftwerk des Volkswagenwerkes
sichergestellt. Auch standen in Fallersleben Flächen für
weitere Industrieansiedlungen und Erweiterungen des
Volkswagenwerkes als Ressourcen zur Verfügung. Im
Falle Vorsfeldes ergaben sich Gemeinsamkeiten durch
den Freizeitpark Allersee am westlichen Stadtrand
Vorsfeldes. Außerdemwurde eine in fernerer Zukunft zu
bauende Osttangente Wolfsburgs (heutige Westum­
gehung Vorsfeldes) als in beiderseitigem Interesse ste­hen­
des Infrastrukturprojekt zur Verbesserung der Ver­kehrs­
verhältnisse in die Waagschale geworfen.
Einer Arbeitsgruppe der Weber-Kommission trug die
Stadt Wolfsburg im August 1967 ihre Vorstellungen zur