Seite 96 - Herzog_Heinrich

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Epilog
Herzog Julius herrschte in Braunschweig-Wolfenbüttel von 1568 bis zu seinem
Tode im Jahre 1589. Gleich nach seinem Regierungsantritt ließ er die Reforma-
tion in seinem Fürstentum durchführen, hielt jedoch das Ansehen seines
Vaters hoch. Ihm zu Ehren gab er 1570 einem bisher Neustadt genannten Wol-
fenbütteler Wohnquartier den Namen Heinrichstadt. Julius wurde schon von
seinen Zeitgenossen als weiser, umsichtiger und gerechter Landesherr geach-
tet. Er hinterließ das von den betrügerischen Beratern seines Vaters finanziell
zerrüttete Staatswesen seinem Sohn und Nachfolger Heinrich Julius weitge-
hend schuldenfrei. Herzog Erich II. von Calenberg starb 1584 ohne legitime
Erben. Das Fürstentum Calenberg fiel somit an Braunschweig-Wolfenbüttel –
wie auch 1596 das Fürstentum Grubenhagen nach dem Tod des kinderlosen
Herzogs Philipp II. an Wolfenbüttel gebracht werden konnte.
Herzogin Sophie überlebte ihren Gemahl um nur sieben Jahre. Die Witwe
Heinrichs des Jüngeren starb auf ihrem Witwensitz Schloss Schöningen am
28. Mai 1557 im Alter von 53 Jahren. Sie galt als klug, besonnen und edel-
mütig.
Joachim Mynsinger von Frundeck wurde als Kanzler von Herzog Julius in sei-
nem Amt bestätigt. Trotz mannigfacher Konflikte mit diesem führte er das
Amt bis 1573 und nahm bis zu seinem Tod 1588 aktiv am politischen Gesche-
hen im Reich teil. Als Kanzler in Wolfenbüttel folgte ihm der frühere Vizekanz-
ler Mutzeltin.
Die Stadt Wolfenbüttel blieb bis zum Tod Herzog August Wilhelms 1731 Resi-
denz der regierenden Fürsten und Sitz der Verwaltung des zu hoher Blüte
gelangten Herzogtums.