Seite 26 - Karl_und_Wilhelm_3

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preußischen Botschafter in Paris, Otto von Bismarck, am
22
. September
1862
auf Schloss
Babelsberg empfing, um dessen Bereitschaft zum Eintritt in die preußische Regierung
zu erkunden. Bismarck berichtet
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darüber in seinen Erinnerungen: „Ich erwiderte, es sei
Sr. Majestät schon seit dem Mai bekannt, dass ich bereit sei, in das Ministerium
einzutreten, ich sei gewiss, dass Roon mit mir bei ihm bleiben werde, und ich zweifelte
nicht, dass die weitere Vervollständigung des Kabinetts gelingen werde, falls andere
Mitglieder sich durch meinen Eintritt zum Rücktritt bewogen finden sollten. Der
König stellte nach einigem Erwägen und Hin- und Herreden die Frage, ob ich bereit
sei, als Minister für die Militärreorganisation einzutreten, und nach meiner Bejahung
die weitere Frage, ob auch gegen die Majorität des Landtags und deren Beschlüsse.”
Nach Bismarcks Zustimmung habe der König geäußert, „ohne geeignete Minister
könne er nicht regieren,” aber nach dieser Unterredung sei es seine Pflicht, „mit Ihnen
die Weiterführung des Kampfes zu versuchen, und ich abdiziere nicht!” Ob dieses
richtungsweisende Gespräch und die Vorgeschichte dazu in dieser Form abgelaufen
sind, sei dahingestellt. Heinrich Lutz und Lothar Gall sehen
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in Bismarcks
Äußerungen über seine Berufung, „ein Meisterwerk der politischen Legendenbildung,
denn in Wahrheit stimmt daran fast gar nichts.” Immerhin war es unter den gegebenen
politischen Umständen in der zweiten Hälfte des
19
. Jahrhunderts für Preußen eine sehr
wichtige und weise Personalentscheidung, die König Wilhelm gegen die aufstrebenden
Kräfte des preußischen Liberalismus und gegen den Rat seiner Familie, getroffen hatte.
Bismarck war sich der Besonderheit bewusst, dass seine innenpolitische Strategie, die
auf ein geeintes Deutschland unter preußischer Führung ausgerichtet war, Rücksicht auf
„spezifisch reichsdeutsche Eigenarten” zu nehmen hatte, die darin bestanden, dass sich ein
Nationalitätsbewusstsein auf „Basis des dynastischen Familienbesitzes gebildet” hatte.
Bismarck betont
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, dass das Gefühl der „Zusammengehörigkeit weder auf der Gleichheit
des Stammes noch auf der Gleichheit der geschichtlichen Entwicklung beruht, sondern
ausschließlich auf der Tatsache einer in vielen Fällen anfechtbaren Erwerbung durch die
Dynastie nach dem Recht des Stärkeren oder des erbrechtlichen Anfalls vermöge der
Verwandtschaft [...]. Welches auch immer der Ursprung dieser partikularistischen
Zusammengehörigkeit in Deutschland ist, das Ergebnis derselben bleibt die Tatsache, dass
der einzelne Deutsche leicht bereit ist, seinen deutschen Nachbarn und Stammesgenossen
mit Feuer und Schwert zu bekämpfen und persönlich zu töten, wenn infolge von
Streitigkeiten, die ihm selbst nicht verständlich sind, der dynastische Befehl dazu ergeht.”
Karl Lange weist
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darauf hin, dass man Bismarck in dieser Einschätzung wohl folgen
könne, obgleich andere zeitgenössische Autoren, wie Bodo von Hodenberg, eher
skeptisch waren und eine gegensätzliche Meinung vertreten hätten: „Die Liebe zu den
Fürsten nimmt täglich ab.”
Bismarck
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räumt allerdings ein, dass man mit diesen dynastischen Interessen und
Auswirkungen leben könne, soweit „sie sich dem allgemeinen nationalen Reichsinteresse
anpassen.” Man müsse jedoch energisch dagegen vorgehen, wenn „dynastische Interessen
uns mit neuer Zersplitterung und Ohnmacht der Nation bedrohen. Das deutsche Volk
und sein nationales Leben können nicht unter fürstlichen Privatbesitz verteilt werden. Ich
bin mir jeder Zeit klar darüber gewesen, dass diese Erwägung auf die kurbrandenburgische
Dynastie dieselbe Anwendung findet wie auf die bayrische, die welfische und andere.”
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