Seite 149 - Kirchenbuch

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Di e f ünf Gesangbuchgenerat i onen i n der Braunschwe i g i schen Landesk i rche
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DI E FÜNF GESANGBUCHGENERAT IONEN IN DER BRAUN-
SCHWE IGISCHEN L ANDESK IRCHE
von Diet r ich Kuessner
In den Kirchengemeinden unserer Landeskirche waren im Laufe der Jahrhunderte
fünf verschiedene Gesangbücher offiziell eingeführt worden, und zwar das erste 1698
mit 870 Liedern, deren Anzahl einige Jahrzehnte später auf 931 erweitert wurde. Es
galt für drei Generationen einhundert Jahre lang. Das zweite mit 718 Liedern erschien
1780 und wurde um 1800 verbindlich eingeführt. Es galt wieder für drei Generationen,
das ganze 19. Jahrhundert hindurch. 1902 wurde nach langen Diskussionen von der
Landessynode ein neues Gesangbuch mit 536 Liedern verabschiedet, das die Ge-
meinden durch zwei Weltkriege und notvolle Nachkriegszeiten und in der Zeit des Na-
tionalsozialismus begleitet hat. Es wurde 1950 vom Evangelischen Kirchengesang-
buch und dieses 1990 vom Evangelischen Gesangbuch (EG) abgelöst. Die ersten drei
galten nur für die Braunschweigische Landeskirche, es waren territoriale Gesang­
bücher, die beiden letzten galten für die ganze evangelische Kirche in Deutschland.
Sie hatten aber niedersächsische Liedanhänge.
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EIN JAHRHUNDERT SINGEN OHNE GESANGBUCH
Es fällt auf, dass es nach der Einführung der Reformation fast einhundert Jahre dauer-
te, bis ein für alle Gemeindemitglieder verbindliches Gesangbuch herausgegeben
wurde. Die Gesangbuchsammlung des Predigerseminars und der Herzog August
Biblio­thek enthalten zwar viele Privatgesangbücher, meist als Andachtsbücher, oder
Reisegesangbücher, oder höfische Lieblings- und Sonderausgaben. Es gab eine Menge
Gesangbücher, aber sie waren alle nicht für die Hand der Gemeinden bestimmt.
Wie war es mit dem Kirchengesang in unseren Gemeinden zwischen 1569 und 1698
ohne Gesangbuch bestellt? Man muss dabei zwischen Stadt- und Landgemeinden
unterscheiden. In den Stadtgemeinden ersetzten meist die Schüler den Gesang. Die
Lieder hatten sie in der Schule gelernt und sangen diese mit ihrem Lehrer im Gottes-
dienst. Sie antworteten auch auf die liturgischen Gesänge des Pfarrers. Die Gottes-
dienstbesucher sangen mit, was sie an Texten verstanden und an Melodien hörten.
Dabei ging es ziemlich durcheinander. Der Pfarrer der Braunschweiger Katharinenkir-
che beklagte noch 1686 das „Singen ohne Buch“, sie sängen in ihren Häusern und in
den Kirchen „ohn Verstand, oft wider sich selbst wie das tumme Vieh [...] ohne Ver-
stand und oft wider die Schrift und daraus gezogene Glaubensregel“.
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Davon zu unter-
scheiden sind die konzertanten Gottesdienste am Wolfenbütteler Hof, wie sie Michael