Seite 78 - Kirchenbuch

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Aus den Statuten des Klosters zur Ehre Gottes verschwand der Schulgedanke im Lau-
fe der Zeit gänzlich. Diese wurden seit seinem 1791 erfolgten Umzug aus dem baufäl-
ligen Salzdahlumer Schloss in das ehemalige Dedekindsche Hofbeamtenhaus in Wol-
fenbüttel mehrmals den jeweiligen Realitäten angepasst; dabei standen immer wieder
auch disziplinierende Aspekte im Vordergrund. 1928 kam es angesichts der allgemei-
nen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen nochmals zu einer Neufassung
mit erheblicher Veränderung der Zweckbestimmung des Klosters. 1881 stand neben
dem Versorgungs- und Rückzugsaspekt und der in der alten Tradition stehenden Ver-
pflichtung zur Fürbitte für den Landesherrn immerhin auch die Pflicht zur Wohltätig-
keit explizit im Programm.
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1928 wurde als Stiftungszweck „das gemeinsame Leben im Hause und gegenseitige
Hilfeleistung, vor allem in Krankheitsfällen“ benannt.
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Von einer nach außen gerich-
teten Tätigkeit ist nicht mehr die Rede. Bereits im 19. Jahrhundert waren die von den
Konventualinnen verlangten Andachtsübungen immer weiter in den Hintergrund ge-
treten; mehrfach wurde kritisch hinterfragt, wie es um ihre Frömmigkeit bestellt sei
und ob von den Damenstiften nicht mehr diakonische Impulse ausgehen müssten.
Bei der Vergabe der Stiftsstellen war das allerdings kein ausschlaggebendes Kriterium
mehr; der Versorgungsaspekt insbesondere für Töchter verdienter Beamter, Offiziere
und Geistlicher ging hier vor.
Mit dem Entfallen dieses für Staat und Kirche interessanten Motivs durch die zuneh-
mende Berufstätigkeit der Kandidatinnen haben sich die Entscheidungskriterien für
ein Leben im Konvent erst in jüngerer Zeit wieder sichtbar gewandelt.