Seite 80 - Kirchenbuch

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K l aus Renner
Es folgten die Konventsgebäu-
de mit Kapitelsaal, Armarium,
Dormitorium, Refektorium,
hin und wieder Seitenkapellen
und verbindendem Kreuz-
gang. Die in das 21. Jahrhun-
dert überkommenen Gebäu-
de, auch deren Ruinen und
archäologische Befunde, ge-
währen Einblicke in die Blüte-
zeit des Klosterlebens wäh-
rend der Jahrhunderte vor der
Reformation.
Die kultur- und religionsge-
schichtliche Bedeutung der
Klosteranlagen ebenso wie
die der Stiftskirchen muss
dem weisen Herzog Julius
(1528-1589) bewusst gewesen
sein, als er in seinem Fürsten-
tum Wolfenbüttel 1568 den reformatorischen Glauben einführte,
die Klöster mit ihren Gütern aus den alten, übergreifenden Or-
densverbindungen oder Diözesanverbänden herauslöste, ihnen
zwar die Autonomie beließ, sie aber unter seine fürstliche Auf-
sicht stellte. Die Besitzungen der Klostergemeinschaften umfass-
ten ein beträchtliches Vermögen an Ackerland, Weiden, Forsten,
Renten und Rechten, das nach dem Willen des Landesherrn be-
wusst als Sondervermögen erhalten werden sollte. Die 1569 erlas-
sene Klosterordnung wies dem Konsistorium die geistlichen und
pädagogischen Klosterangelegenheiten zu, während sich der
Herzog die wirtschaftliche Oberaufsicht vorbehielt. In der gleich-
zeitig erschienenen Kirchenordnung wurden die Klöster dazu
angehalten, aus ihrem Vermögen „niedere und höhere Schulen“
einzurichten.
Eine erste Bildungsstätte mit Dotationen aus Klostergut und Klos-
terabgaben entstand 1569/1570 im aufgehobenen Franziskaner-
kloster Gandersheim. Das „illustre Pädagogium“ diente der Ausbil-
dung evangelischer Geistlicher. Zu dieser Zeit trug Herzog Julius
sich bereits mit dem Gedanken, eine Universität zu gründen. Als
Abb. 2:
Klosterruine in
Walkenried (Ansicht
von Südosten, Chor),
Foto: Jutta Brüdern