Seite 77 - Luftfahrtgeschichte

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Das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig
Von Friedrich Karl Franzmeyer, Karl Kössler und Peter Korrell
Jeder, der sich einem Luftfahrzeug anvertraut, möchte die Sicherheit haben,
dass er damit kein außergewöhnliches Risiko eingeht. Auch der unbeteiligte
Dritte am Boden setzt stillschweigend voraus, dass ihm vom Luftverkehr kei-
ne Gefahr droht. Da aber von jeglicher Betätigung in der Luftfahrt – zumin-
dest soweit sie sich über bewohntem Gebiet abspielt – eine Gefährdung aus-
gehen kann, muss sich die Öffentlichkeit, vertreten durch den Staat und seine
Einrichtungen, sowohl bei der zivilen als auch der militärischen Luftfahrt
mit dem Problem der Verkehrssicherheit befassen und hier regelnd und be-
aufsichtigend eingreifen. Die zivile Luftverkehrsverwaltung in der Bundes-
republik Deutschland ist zwischen dem Bundesministerium für Verkehr
(BMV), seinen nachgeordneten Behörden sowie den Luftfahrtbehörden der
Länder aufgeteilt. Als für zivile Aufgaben zuständige Stelle wurde das Luft-
fahrt-Bundesamt (LBA) geschaffen.
Seit nun mehr als einem halben Jahrhundert gibt es in Braunschweig diese
wichtige Bundesoberbehörde. Das Amt tauchte in den Medien meist im Zu-
sammenhang mit Flugunfällen auf. Die vielen anderen, alle auf die ständige
Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt zielenden, aber weit weniger spek-
takulären Aufgaben wurden kaum wahrgenommen. Dass beispielsweise nach
entsprechender Prüfung Musterzulassungen für Luftfahrzeuge erteilt, Luft-
fahrtbetriebe für die eigenverantwortliche Durchführung solcher Prüfun-
gen anerkannt, gewerbliche Luftfahrtunternehmen genehmigt, Erlaubnisse
für Flugzeugführer und anderes Luftfahrtpersonal ausgestellt, sowie alle
deutschen Zivilluftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden und dies in der
Luftfahrzeugrolle dokumentiert wird, erweckt offensichtlich wenig Interes-
se.
Da aber selbst Braunschweiger kaum etwas über das Wirken des LBA wis-
sen, seien hier kurz Geschichte und einige Aufgaben dieses Amtes darge-
stellt.
Geschichte des Luftfahrt-Bundesamtes
Zunächst ein kurzer Rückblick. Mit der Unterzeichnung der Kapitulations-
erklärung am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Am 5. Juni
1945 übernahmen die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in
Deutschland und damit auch die Lufthoheit. Den Deutschen wurde „die
Herstellung, der Besitz, die Unterhaltung und der Betrieb von Luftfahrtge-