rium verboten. Das sozialdemokratische Milieu verlor sei-
      
      
        nen organisatorischen Rückhalt. 
      
      
        Die parteikonforme Umbesetzung des Gemeinderates
      
      
        erfolgte im April 1933, noch bevor der langjährige natio-
      
      
        nalkonservative Bürgermeister Franz Schulte im November
      
      
        1933 in den Ruhestand versetzt wurde. Als Nachfolger
      
      
        wählte der Gemeinderat den im März 1931 in die NSDAP
      
      
        eingetretenen Landwirt und Bankkaufmann Max Valentin.
      
      
        Die politische Homogenisierung erreichte im Sommer 1933
      
      
        die örtliche Jagdgenossenschaft, die Drömlings- und Feld-
      
      
        marksinteressenschaft und schließlich die Freiwillige Feu-
      
      
        erwehr. Auf der Basis einer ideologischen Affinität der
      
      
        breiten Bevölkerung fiel der NSDAP die Durchdringung der
      
      
        politischen Öffentlichkeit leicht. 
      
      
        Doch unangepasstes Verhalten und politische Opposi-
      
      
        tion Einzelner traten selbst in einer früh nazifizierten Kom-
      
      
        mune immer wieder auf. Im Dezember 1933 erhielt der
      
      
        Vorsfelder Bahnhofswirt eine vierwöchige Gefängnisstrafe
      
      
        wegen „einer beleidigenden Äußerung über die NSDAP“.
      
      
        Zwei Landwirte verurteilte das Amtsgericht Vorsfelde
      
      
        wegen ähnlicher Vorwürfe im Mai 1934 zu einer Gefäng-
      
      
        nisstrafe von zweieinhalb Monaten. An Weihnachten 1933
      
      
        war überdies ein von der NSDAP zum „Banditen und Ge-
      
      
        wohnheitsverbrecher“ stilisierter Jugendlicher von einem
      
      
        Polizeibeamten erschossen worden. Dies löste bei einem
      
      
        Teil der Bevölkerung die besorgte Frage aus, ob nicht eine
      
      
        illegale Hinrichtung stattgefunden hatte. In diesem Zu-
      
      
        sammenhang kam es wegen „übler Nachrede“ zu vier Ver-
      
      
        haftungen; ein Bäckermeister erhielt im März 1934 eine
      
      
        Gefängnisstrafe von sechs Wochen. 
      
      
        Das rassistische Feindbild, der Antisemitismus des Na-
      
      
        tionalsozialismus, wurde in den kleinen Orten des späteren
      
      
        Wolfsburg bereitwillig aufgenommen. Obgleich hier wohl
      
      
        nur ein einziger Jude lebte, der als russischer Kriegsgefan-
      
      
        gener während des Ersten Weltkrieges nach Ehmen gelangt
      
      
        war, geriet dieser Schuhmacher nach Erlass der „Nürnber-
      
      
        ger Gesetze“ im Sommer 1937 unter dem Vorwurf der
      
      
        „Rassenschande“ in das NS-Strafverfolgungssystem, weil
      
      
        er mit der Mutter seines 1923 geborenen Sohnes in häus- 16