Seite 24 - Fallersleben

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Schätze der Natur
regional bekannt wurde, gelang es, den durch seine
Medienpräsenz bekannten Professor Bernhard Grzimek
aus Frankfurt in die Diskussion einzubinden. In sehr
klaren Schreiben an die Stadt Wolfsburg und das Volks-
wagenwerk übernahm er die Haltung der örtlichen
Naturschützer und sagte darüber hinaus in einem
Schreiben vom 29. Oktober 1976 Geld für den Kauf der
Flächen zu. Sicher nicht zuletzt durch die öffentliche
Wirkung dieses Mannes gelang es, die Düpenwiesen zu
retten.
Der dann auch mit Zustimmung des Volkswagen-
werkes erzielte Kompromiss machte den Rückkauf der
Flächen und eine geänderte Planung möglich. Das Werk
zeigte sich bei der Preisbildung für den Rückkauf sehr
großzügig und baute letztlich seine Deponie in direktem
Verbund mit der städtischen Entsorgungsanlage.
Ornithologen aus Fallersleben und Wolfsburg
konnten in den Folgejahren viele Daten über die Vogel-
welt der Düpen sammeln. In den „Vogelkundlichen Be-
richten aus Niedersachsen“ erschien 1981 von Martin
Flade die umfassende Darstellung der Vogelwelt der
Düpen- und Barnbruchwiesen. Rund 100 Vogelarten,
von denen ein Drittel als „bestandes­gefährdet“ in der
„Roten Liste“ verzeichnet war, wur­den nachgewiesen.
Im nördlichen Teil des Schutzgebietes liegt der noch
am besten ausgeprägte Erlenbruch des gesamten
Barnbruchwaldes. Hier ist die Wasserfüllung des Moor-
körpers noch einigermaßen intakt und die Humus-
mineralisation noch nicht weit fortgeschritten.
Die Düpenwiesen sind Teil des Vogelschutzgebietes
„Barnbruch“ und des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes
(FFH-Gebiet) „Aller mit Barnbruch, untere Leine und
Oker“ und damit Bestandteil des europäischen Schutz-
netzes „Natura 2000“.
Naturschutzgebiet Südliche Düpenwiesen
Dieses Naturschutzgebiet mit einer Größe von 70 ha –
die Schutzverordnung stammt aus dem Jahre 1985 –
grenzt unmittelbar an die Düpenwiesen.
Es sollte ursprünglich schon 1978 zusammen mit
den nördlich der K 114 liegenden Teilen als Schutz-
gebiet ausgewiesen werden. Dies scheiterte jedoch an
der Zuckerfabrik Fallersleben, die Raum für notwen­
dige Stapelteiche brauchte. Fast sieben Jahre schwie­
riger Verhandlungen mit der Suche nach einem für
beide Seiten tragfähigen Kompromiss waren nötig, um
die Schutzbemühungen zum Erfolg zu führen.
Die jetzt vorhandenen Feuchtgrünländer, Weiden-
gebüsche und Schilfröhrichte sind hervorragende
Brutor­te für seltene und gefährdete Vogelarten, wie
Nach­tigall, Rohrdommel und Schilfrohrsänger. Auch
Greif­­vögel wie Rotmilan und Rohrweihe können be-
obachtet werden.
An den künstlich erstellten Wasserflächen (ehema­
lige Teiche der Zuckerfabrik Fallersleben) rasten durch-
ziehende Küstenvögel und finden hier sehr gute Nah­
rungsmöglichkeiten vor dem Weiterflug in ihre
Brut­gebiete.
(Wald-) Naturschutzgebiet Barnbruch
Die in der Gemarkung Fallersleben nördlich des Ortes
liegenden 1200 ha Wald sind das erste große Wald-
naturschutzgebiet in Niedersachsen nach neuerem
Recht und gleichzeitig das größte Naturschutzgebiet
in der Stadt Wolfsburg.
Zum Schutzzweck heißt es in der Verordnung vom
24. Juni 1986:
„1. Schutzzweck ist, ein großes Feuchtgebiet mit natür-
lichem, naturnahem und standortgemäßem Wald,
– insbesondere artenarme Waldgeißblatt-Eichen-
Hainbuchen-Wälder, trockene und feuchte Birken-
Stieleichen-Wälder, Bach-Erlen-Eschen- und Trau­
benkirschen-Erlen-Eschen-Aue-Wälder, Erlen- und
Birkenbruchwälder, sowie Restvorkommen des
artenarmen Flatterulmen-Stieleichen-Aue-Waldes
und deren Ersatzgesellschaften,
– sowie kleinflächig auftretende Seggenrieder, Feucht­
wiesen, Weiden-Faulbaum-Gebüsche und Tümpel