Seite 42 - Fallersleben

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dorp – civitas – wicbeld
lieh.
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Bei der geographischen Lagebeschreibung der
Forste Hackel, Huy, Fallstein, Asse, Elm und Nordwald
heißt es, sie lägen zwischen den Flüssen Schunter
(„Scuntera“) und Aller („Alerus“) an einem Weg, der
nach Fallersleben führte („per viam quae tendit ad
vicum Feleresleua“).
3. Fallersleben als „dorp“, „civitas“ und „wicbeld“
In den mittelalterlichen Quellen findet man in Ver-
bindung mit dem Namen Fallersleben verschiedene Be-
griffe, die sich auf den Charakter der Ortschaft be-
ziehen. In der Urkunde Ottos I. von 942 wird
Fallersleben als „villa“
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bezeichnet, 997 als „vicus“,
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also als ‚Dorf’. Im Jahre 1244 heißt der Ort „civitas“
(‚Stadt’);
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im Spätmittelalter findet man sowohl die
Bezeichnungen „dorp“ und „villa“ (1337)
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als auch
„wicbeld“ (1344).
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Unter ‚Dorf’ ist eine ständig bewohnte, geschlossene
Siedlung der Landbevölkerung mit der dazugehörigen
Nutzfläche, der Dorfmark oder Dorfflur zu verstehen.
Als dörfliche Ansiedlung dürfte sich Fallersleben als
Zweireihen- oder Einwegdorf entlang der heutigen
Marktstraße entwickelt haben
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. Wann es zur weiteren
Ausdehnung durch spätere Zusiedlungen kam, lässt
sich heute nicht mehr feststellen. Wahrscheinlich
erfolgte die Bebauung zunächst nach Westen entlang
der späteren Westerstraße, dann gegen Ende des
14. Jahrhunderts die Ausdehnung entlang der Kamp­
straße. Die Kirche wurde etwas oberhalb des Ortes er-
richtet. Diese Abseitslage lässt darauf schließen, dass
es sich dabei um eine Taufkirche gehandelt hat, die
nicht nur für Fallersleben, sondern für mehrere Ge-
meinden zuständig war und deshalb an einem für alle
gleichermaßen erreichbaren Platz erbaut worden war.
Warum Fallersleben um die Mitte des 13. Jahr-
hunderts bereits „civitas“ genannt wird, bleibt unklar.
Diese Bezeichnung stammt von dem Schreiber der
Goslarer Vogteigeldkasse,
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der möglicherweise keine
genaue Kenntnis vom Ort Fallersleben hatte. Anderer­
seits mehren sich im folgenden Jahrhundert Anzeichen,
die deutlich über den Rahmen des ‚Dorfes’ hinaus-
weisen. Spätestens seit dem Jahre 1371, vermutlich
aber bereits viel eher, lag dort eine ‚Feste’, später ein
landesherrliches Schloss.
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Wohl im Zusammenhang
damit ergab sich eine gewisse Sonderstellung des Ortes,
wie sie bei vielen späteren ‚Flecken’ in Niedersachsen
zu beobachten ist:
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In der Nähe einer Burg entstand
in der Regel eine kleine Ansiedlung von Handwerkern
und Kaufleuten, die bald gewisse Marktrechte besaßen
und zumindest ansatzweise die Möglichkeit einer
eigenen Verwaltung erhielten, ohne dass daraus wirk-
liche Stadtrechte hervorzugehen brauchten. Damit
wäre die Bezeichnung ‚Weichbild’ erklärbar, die für
Fallersleben im Jahre 1344 erstmals urkundlich belegt
ist. Wenige Jahrzehnte später erscheint in der Über-
lieferung zum ersten Mal ein „Rat zu Fallersleben“
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jedoch nicht in der Funktion städtischer Selbstständig-
keit, sondern lediglich im Zusammenhang mit einer
Geldabgabe der Gemeinschaft an die welfischen Her-
zöge.
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Die unterschiedlichen Bezeichnungen zeigen die
Schwierigkeit, das mittelalterliche Fallersleben einem
bestimmten Ortstypus zuzuordnen. Durch das landes-
herrliche Verwaltungszentrum im 14. Jahrhundert war
Fallersleben weit mehr als ein bäuerliches Dorf. Es
dürfte sich vielmehr zu einer Ansiedlung Handel- und
Gewerbetreibender entwickelt haben, die sich eine ge-
wisse Selbstverwaltung zur Wahrung bzw. Durch-
setzung eigener Interessen geschaffen hatte. Ein
eigenes Stadtrecht wurde Fallersleben im Mittelalter
jedoch nicht verliehen. Dieses erhielt der Ort erst im
20. Jahrhundert.
4. Die Kirche in Fallersleben
Die heute evangelisch-lutherische Michaelis-Kirche in
Fallersleben wird das erste Mal in der bereits er-
wähnten Urkunde Ottos I. von 942 genannt. Die Kirche
war dem Erzengel Michael sowie den Heiligen Cosmas,