Seite 68 - Fallersleben

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„… damit die Jugend glücklich gebildet und zur Gott wohlgefälligen Frömmigkeit geführet werde“
ROLF KOHLSTEDT
Wie andernorts, befand sich das Schulwesen in Fallers­
leben seit seinen Anfängen zunächst unter kirchlicher
Aufsicht; neben den Grundfertigkeiten Lesen, Rechnen
und Schreiben stand somit die religiöse Erziehung im
Mittelpunkt der Schulbildung. Obgleich sich neben dem
Superintendenten auch der Amtmann mit den Obliegen­
heiten der Schule beschäftigte, ging die Schulaufsicht
durch Superintendentur und Konsistorium erst 1885
mit der Auflösung des Amtes Fallersleben auf den neu
gebildeten Landkreis Gifhorn über, der endgültige Ent­
zug kirchlicher Schulaufsicht erfolgte 1919. Bereits
1567 bzw. 1583 wirkte in Fallersleben ein „Schul­
meister“; 1616 unterrichtete Johannes Christiani in
Fallersleben vermutlich in erster Linie Katechismus
sowie Schreiben und Lesen.
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Durch Schulordnungen,
etwa die „Dannenberger Schulordnung“ von 1687,
regelten und forcierten die Landesherren das Schul­
wesen. In den Kirchorten wurden Küsterschulen ein­
gerichtet, die Schulpflicht galt ab dem 6. Lebensjahr,
der Lehrer war gleichzeitig als Küster tätig, der Klassen­
raum in dessen Haus untergebracht.
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Das für den
Schulbesuch zu entrichtende Schulgeld indes ver­
mochten nicht alle Eltern zu bezahlen – 1661 wurde in
Fallersleben bemängelt, „daß mancher seine Kinder
Armuths halber und daß er das Schulgeld nicht auf­
bringen noch erwerben konnte, im Hause behalten
mußte“.
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Bis zum Dreißigjährigen Krieg arbeitete wohl nur
ein Lehrer in Fallersleben; die nach 1648 stetig zu­
nehmende Bevölkerung erforderte einen zweiten
Lehrer.
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Während die Regierung den Küster oder den
Organisten favorisierte, bevorzugten Amtmann und
Superintendent einen „richtigen“ Rektor – also einen
studierten Theologen –, damit die Beamten und Wohl­
habenderen ihre Kinder nicht zu auswärtigen Schulen
schickten. Superintendent Johann Friedrich Meyer be­
richtete 1661, „daß der bisher gewesene Schulmeister
seine Schüler im Lesen und Beten fleißig unterwiesen“,
aber kein Rechnen und Latein unterrichtet hatte.
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Deshalb benötige Fallersleben einen „richtigen“ Rektor,
„der die lateinische Sprache, Schreib- und Rechenkunst
neben der Gottesfurcht treiben solle.“
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Nach einigem
Gerangel um dessen Entlohnung erhielt Fallersleben
seinen Rektor; bis 1822 bestand die Volksschule aus
zwei Klassen, von denen der Rektor die eine, der zweite
Lehrer die andere unterrichtete. Die Rektorenstelle
jedoch konnte entweder aus finanziellen Gründen gar
nicht oder oftmals nur kurzfristig besetzt werden, da
es sich bei den Rektoren um Kandidaten der Theologie
handelte, die auf eine Pfarrstelle wechselten, sobald
sich die Möglichkeit ergab. Nachdem etwa 1769 Rektor
Knoke seinen Dienst angetreten und der Superintendent
festgestellt hatte, „daß das gute Fallersleben endlich
wieder nach so langen Zeiten einen tüchtigen und ge­
schickten Rector erhielt“, ging Knoke 1776 als Pastor
nach Ribbesbüttel.
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Die Superintendentur legte 1803 in der „Instruction
für den Rector der Schule zu Fallersleben“ die Aufgaben
des Rektors detailliert fest: „Ein Rector der Schule zu
Fallersleben hat, wie sonst auch allen Christen geziemt,
einen frommen und musterhaften Wandel zu führen,
damit niemand durch ihn geärgert, jedermann hin­
gegen durch ihn erbauet werde. Es hat derselbe das
Haus Gottes bei öffentlichen Gottesdiensten fleißig zu
besuchen und dabei auf die Schuljugend zu sehen, daß
sie nicht allein häufig den öffentlichen Gottesver­
ehrungen beiwohne, sondern sich dabei auch gesetzt,
still und aufmerksam beweise. … Ein Rector zu Fallers­
leben muß 4 Tage in jeder Woche, Vormittags 3 Nach­
mittags 2 Stunden öffentlichen Schulunterricht erthei­
„… damit die Jugend glücklich gebildet und zur Gott wohlgefälligen Frömmigkeit geführet
werde“
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– Schulen in Fallersleben