Seite 91 - Kirchenbuch

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Di e Gesch i chte des Küsterdi enstes
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ZUR GESCHICHTE DES KÜSTERDI ENSTES
von Diet r ich Kuessner
Das Küsteramt gehört zum lange überlieferten Dienst in der Braun-
schweiger Kirchengemeinde. Er rangierte lange Zeit an dritter Stel-
le nach dem Pfarrer und Organisten und vor dem Bälgertreter und
Totengräber.
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Man nannte den Küster auch Opfermann. Er wird in
allen Kirchenordnungen der Reformationszeit erwähnt. Johannes
Bugenhagen (1485-1558) strich in seiner Kirchenordnung von 1528
die Anzahl der Küsterstellen an den Braunschweiger Stadtkirchen
auf eine Stelle zusammen und beschrieb dessen Aufgaben folgen-
dermaßen: ein Küster sollte die Kirchentür aufschließen, die Glo-
cken läuten, Wasser in die Taufschale gießen, Brot und Wein auf
den Altar stellen usw. Er sollte dem Prediger gehorsam sein und
ohne Murren tun, was er ihm auftrage. Er sollte auch den Prädikan-
ten vertreten. Dafür sollte der Küster einen geringen Lohn erhalten
und wenn er unwillig sei, sollte man ihn fahren lassen und einen
anderen nehmen. Damit war in Kürze beschrieben, was für Jahr-
hunderte den Küsterdienst auszeichnete: er hatte dem Pfarrer
beim Gottesdienst behilflich zu sein, ihn auch zur Not mit einer Le-
Abb. 1:
Abschnitt über die Ein-
richtung „Deutscher
Schulen“ auf dem
Lande in der Kirchen-
ordnung von Herzog
Julius (1569), Quelle:
Landeskirchliches
Archiv Wolfenbüttel