Seite 37 - Luftfahrtgeschichte

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DIE DEUTSCHE VERKEHRSFLIEGERSCHULE (DVS)
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Dort sollten junge Piloten zum Erwerb der „Erlaubnis zum Führen von
Flugzeugen“ geschult werden. Vermutlich war bei der Entscheidung, diese
Einrichtung zu gründen, auch das Heerespersonalamt beteiligt. Das Reichs-
verkehrsministerium erteilte am 7. August 1925 entsprechend dem am 9. Mai
1925 gestellten Antrag der DVS die Ausbildungsgenehmigung. Am 21. Mai
1926 wurde das Pariser Luftfahrtabkommen unterzeichnet. Es regelte die
Bestimmungen des Artikels 198 des Versailler Friedensvertrages und bestä-
tigte die freie Betätigung im Sportflug in Deutschland. Es durften allerdings
von nun an keine öffentlichen Mittel zur Unterstützung des Sportfluges be-
nutzt werden. Die Subventionierung der Fliegerausbildung für Zwecke der
Verkehrsluftfahrt wurde Deutschland ausdrücklich zugestanden.
Ein Teil des Militärpersonals erhielt nun eine fliegerische Grundausbil-
dung bzw. Weiterbildung bei der DVS. Im Protokoll vom 27. November 1926
über eine Besprechung im Heerespersonalamt wegen der Fliegerausbildung
von Offiziersanwärtern vor ihrem Dienstantritt ist angegeben:
„Die ... ausgewählten 40 Offiziersanwärter treten nicht, wie gewöhnlich am
1. April des folgenden Jahres bei ihrem Truppenteil ... ein, sondern besuchen ab
1. April auf ein Jahr die Verkehrs-Fliegerschule. Die Benachrichtigung der Schule
erfolgt ... durch T.A. (L), die auch das Weitere über Tragung der Ausbildungs-, Un­
terbringungs- und Verpflegungskosten ... zu regeln hat.“
1927 wurde, um die überfüllte Staakener Schule zu entlasten, ein zweiter
Standort dieser Schule in Schleißheim bei München aufgebaut. Es ergab sich
eine Arbeitsteilung insofern, als die Anfangsausbildung in Schleißheim statt-
fand und die weiterführende Ausbildung in Staaken.
Die weitere Entwicklung der Flugschulen
Für die weitergehende Schulung von Militärpersonal bot sich die Sowjet-
union als Partner an. Im Vertrag von Rapallo vom 16. April 1922 waren die
deutsch-russischen Beziehungen normalisiert und sowohl eine wirtschaft­
liche wie auch militärische Zusammenarbeit vereinbart worden. Am 15. April
1925 schließlich wurde ein Vertrag über die Einrichtung einer deutschen
Fliegerschule und Erprobungsstätte in Lipezk unterzeichnet. Für die bis da-
hin kaum betriebene Ausbildung von Fliegerbeobachtern in Deutschland
wurde eine Ausbildungsstätte in Berlin geschaffen, welche unter dem Deck-
namen „Tarnlehrgänge“ lief. Dabei wurde die DVS-Schule Staaken in die
Ausbildung einbezogen.
Aus Platzmangel und aus Gründen der Tarnung wurde die DVS im Jahre
1929 aus Berlin-Staaken nach Braunschweig verlegt. Im gleichen Jahre wur-
de der Berliner Tarnlehrgang als „Abteilung N“ der DVS Braunschweig als
zivile Ausbildung angegliedert.