Seite 65 - Karl_und_Wilhelm_3

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Kapitel 6
Ausklang
Ein bedeutender Abschnitt der braunschweigischen Geschichte des
19
. Jahrhunderts ist
in den drei Bänden über die Söhne des Schwarzen Herzogs, Karl und Wilhelm,
nachgezeichnet worden. Beginnend mit Herzog Karl Wilhelm Ferdinand und dessen
Sohn Friedrich Wilhelm, dem Schwarzen Herzog, erleben wir dessen Söhne, Karl und
Wilhelm, mit allen ihren Problemen, Niederlagen, Erfolgen und Freuden. Karl Wilhelm
Ferdinand, im Nebenberuf preußischer Feldherr, wurde bei Auerstedt schwer verwundet
und starb
1806
in Ottensen bei Altona, wohin er vor den nachsetzenden Franzosen
geflüchtet war. Sein Sohn Friedrich Wilhelm fiel ebenfalls im Kampf gegen die
Franzosen im Jahr
1815
bei Quatrebras, einem Vorgefecht der berühmten Schlacht von
Waterloo. Friedrich Wilhelms Söhne, Karl und Wilhelm, weniger militärisch und
kriegerisch gesinnt als Vater und Großvater, starben eines natürlichen Todes: Karl
1873
in Genf, wo er seit Ende
1870
lebte, und Wilhelm
1884
in Schloss Sibyllenort, seinem
beliebten Ferienaufenthalt bei Breslau.
Mit Wilhelms Tod war die ältere Welfenlinie, die nach Ferdinand Albrecht I., der auf
Schloss Bevern lebte, auch bevernsche Linie genannt wurde, ausgestorben. Nach
Wilhelms Testament und nach den Verträgen des Welfenhauses sollte die jüngere,
hannoversche Welfenlinie, vertreten durch Kronprinz Ernst August, Herzog von
Cumberland, den braunschweigischen Thron übernehmen. Ältere und jüngere Linie
hatten gegenseitiges Erbrecht bei der Thronfolge vereinbart, nachdem die Linien nach
Herzog Ernst dem Bekenner seit
1546
, zwölf Generationen nach dem gemeinsamen
Vorfahren Heinrich dem Löwen, sich getrennt hatten. (Anhang
7.1
).
Da die Hannoveraner das Ergebnis des Krieges von
1866
, nämlich die Besetzung und
Übernahme ihres Königreichs durch Preußen, nicht anerkennen wollten, wurde Ihnen von
Bismarck der Vorwurf gemacht, dass sie gegen die Reichsverfassung verstoßen, indem sie
Gebietsansprüche gegen Preußen erheben würden. In der Reichsverfassung sei jedoch die
gebietsmäßige Unversehrtheit aller teilnehmenden Staaten garantiert. Wer insoweit die
Reichsverfassung nicht anerkennt, könne nicht deutscher regierender Fürst werden,
sondern sei in der Regierungsnachfolge behindert, argumentierte der preußische Minister-
präsident Otto von Bismarck. Preußen erreichte es, dass auch die anderen Mitglieder des
Bundstages – mehr oder weniger freiwillig – sich dieser Auffassung anschlossen.
Das Staatsministerium in Braunschweig reagierte darauf mit dem Regentschafts-
gesetz des Jahres
1879
, das die weitere Selbständigkeit des Herzogtums sicherstellen