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Führer der SA, Ernst Röhm, und mit Hitler überworfen hatte, wurde aus 12
„zuverlässigen“ SA-Leuten der „Stoßtrupp Adolf Hitler“ gebildet, der Hitler und
weitere prominente Angehörige der NSDAP vor Übergriffen der parteieigenen
Sturmabteilungen (!) und auf Parteiveranstaltungen vor linken Randalierern schüt-
zen sollte.
Verteidiger Pelckmann wies darauf hin, dass die Allgemeine (schwarze) SS keine
militärische Einrichtung gewesen sei. Sie war von Anfang an unbewaffnet. Der
Dienst in ihr wurde nicht als Wehrdienst anerkannt, vielmehr mussten die Mitglie-
der ihrer Wehrpflicht in der Wehrmacht genügen. Zu Himmlers Herrschaftsbereich
und zur Waffen-SS, Nachfolgerin der so genannten Verfügungstruppe (VT), führte
der Verteidiger Pelckmann
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aus: „Die Übertragung der verschiedensten, insbeson-
dere staatlichen Aufgaben an Himmler und die von ihm konsequent betriebene
Vergrößerung seiner staatlichen Machtsphäre brachten es zwangsläufig mit sich,
dass die Organisation der Schutzstaffel in Einzelgliederungen auseinander lief, die
praktisch ihren eigenen Weg gingen und nur eine äußere Bindung zueinander hatten,
nämlich die Person Himmlers.
Unabhängig von der zivilen (schwarzen) SS entwickelte sich die SS-Verfügungs-
truppe, die spätere Waffen SS. Nur ihre Anfänge reichten in die zivile SS zurück,
indem aus Freiwilligen der SS und der SA, die zu einem erheblichen Teil arbeitslos
waren, im Jahre 1933 die ersten kasernierten Einheiten gebildet wurden. Zu diesen
gehörte auch der Stamm der späteren Leibstandarte Adolf Hitler. Die Aufgaben
dieser Einheiten waren Führerschutz, Wachgestellung vor Regierungsgebäuden und
repräsentative Einsätze bei Staatsbesuchen, Staatsakten und ähnlichen Veranstaltun-
gen. Die SS-Verfügungstruppe vergrößerte sich in der Folgezeit, wobei die Rekru-
tierung nunmehr aus allen Schichten der Bevölkerung auf Grund freiwilliger Mel-
dung vorgenommen wurde. Im Jahre 1935 bestand
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sie aus neun Infanterie-Batail-
lonen, einer Nachrichtenabteilung und einem Pionier-Bataillon. In demselben Jahr
gab Hitler in einer Reichstagsrede bekannt, dass das deutsche Heer insgesamt 35
Divisionen und eine Division SS-Verfügungstruppe umfassen werde. Im Zuge dieser
Entwicklung wurde die Truppe 1936 in Regimenter gegliedert und erreichte bis zum
Kriegsausbruch eine Stärke von etwa 18.000 Mann.
Am 1. Oktober 1936 wurde die Truppe unter der Kommandobehörde ’Inspek-
tion der SS-Verfügungstruppe’ zusammengefasst. Inspekteur wurde der spätere
Generaloberst der Waffen-SS Paul Hausser, Gründungskommandeur der SS-Jun-
kerschule Braunschweig. In einem Erlass vom 17. August 1938 traf Hitler nähere
Bestimmungen über die SS-Verfügungstruppe. Es wurde insbesondere festgelegt,
dass sie weder ein Teil der Wehrmacht noch der Polizei sei, sondern eine stehende
bewaffnete Truppe zur ausschließlichen Verwendung Hitlers. Der Dienst in ihr
wurde als Wehrdienst anerkannt, ihre Ergänzung, wie auch schon bisher gehand-
habt, durch Einstellung von Freiwilligen aus der Zahl der Wehrpflichtigen befohlen.
Für den Mob-Fall sollte sie, abgesehen von einer etwaigen Verwendung durch Hitler
im Innern, dem Oberbefehlshaber des Heeres zur Verfügung gestellt und den militä-
rischen Gesetzen und Bestimmungen unterworfen werden.
Die Zusammenfassung der Regimenter und der selbstständigen Bataillone der SS-
Verfügungstruppe zum Divisionsverband erfolgte erst nach dem Polenfeldzug. Es
wurde die SS-Verfügungstruppen-Division aufgestellt. Die neben ihr bestehende Leib-
standarte wurde erst ab 1940 zur Division ausgebaut.“
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