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dass alle Angehörigen der SS-Verfügungstruppe einen Dienstvertrag mit dem Deut-
schen Reich abschlossen. Das Reich war auf Grund dieser dienstrechtlichen Gestal-
tung ihr Dienstherr, von ihm erhielten sie ihre Dienstbezüge und von ihm wurde
ihnen die den Angehörigen der Wehrmacht gleichgestellte Versorgung zugesichert.
Im Hinblick auf die geplante Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht
bestimmte der Erlass vom 24. September 1934 bereits vorausgreifend, dass die
gesetzliche Wehrpflicht im stehenden Heer durch Dienst von gleicher Dauer in der
SS-Verfügungstruppe als erfüllt gilt.“
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Im Zusammenhang mit der neuen Struktur der waffentragenden SS verfügte Hitler
am 2. Februar 1935, dass von einer Zusammenfassung der SS-Verfügungstruppen zu
einer Division abzusehen sei, vielmehr sollen sie durch den Reichswehrminister zu
einem Verbands-Teil einer Division umgestaltet werden, indem das Heer die im Frie-
den fehlenden Stäbe stellt sowie die Artillerie und Sonderformationen.
Die einzelnen Teile der Verfügungstruppen verteilten sich auf folgende Orte:
– Berlin-Lichterfelde:
Leibstandarte Adolf Hitler
– München und Ellwangen:
SS-Standarte 1, ohne Standartenstab
– Hamburg, Arolsen, Soltau und Wismar: SS-Standarte 2, ohne Standartenstab
– Dresden:
SS-Pioniersturmbann
– Spandau:
SS-Nachrichtensturmbann
Die Auffüllung der Verfügungstruppe mit Führungspersonal wurde ab Herbst 1934
zügig vorangetrieben. Bisher zur Ausbildung abgestellte Offiziere der Reichswehr
oder der Landespolizei traten vielfach zur neuen Truppe über, und gleichzeitig wur-
den für die Ausbildung von eigenem Offiziersnachwuchs zwei SS-Junkerschulen in
Bad Tölz und Braunschweig gegründet. Der Mannschaftsersatz kam nicht aus der
Allgemeinen SS, sondern bestand aus Freiwilligen der wehrpflichtigen Jahrgänge,
die in Abstimmung mit den Wehrersatzbehörden eingezogen wurden.
Paul Hausser weist auf die Zuständigkeiten der Verfügungstruppen innerhalb der
SS-Organisation hin und betont die Zusammenarbeit mit dem Heer:
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„Die Ausbil-
dung, die den Dienstbetrieb in der Truppe bestimmte, vollzog sich nach den Aus-
bildungsvorschriften des Heeres. Dem Generalkommandeur des Heeres stand das
Besichtigungsrecht über die Truppe zu, von dem regelmäßig Gebrauch gemacht
wurde. Die Ausbildung beschränkte sich nicht auf den Kasernen- und üblichen
Geländedienst, sondern wurde durch Übungen auf den Truppenübungsplätzen der
Wehrmacht – auch gemeinschaftlich mit den Einheiten des Heeres – vervollständigt.
Hierzu ordnete beispielsweise ein Befehl des Reichsführer SS vom 7. Dezember
1935 für den Aufenthalt der Verfügungstruppe auf Übungsplätzen der Wehrmacht
an, dass bei der Stationierung mehrerer Truppenteile des Heeres und der Verfü-
gungstruppe ein gemeinsamer Standortführer zu ernennen sei.
Wohl waren damit alle erforderlichen Schritte zur Bildung eines ’heeresgleichen’
Verbandes getan, doch war eine straffe Einheitlichkeit in der Führung der Truppe
noch nicht erreicht. Ihre Einheiten unterstanden noch den territorial zuständigen
Oberabschnitten, an die auch die Weisungen der Heeresleitung – über das SS-
Hauptamt – gingen.
Der Herbst 1936 markiert einen entscheidenden Zeitabschnitt in der Entwick-
lung der SS-Verfügungstruppe. Himmler war am 17. Juni 1936 Chef der deutschen
Polizei geworden und hatte damit einen neuen umfangreichen Aufgabenbereich im
Reichsinnenministerium erhalten. Um sein SS-Hauptamt von militärischen Fragen